E-Rechnung versenden
In diesem Leitfaden erfahren Sie:
- Pflicht, Fristen und Voraussetzungen
- warum eine einfache PDF-Rechnung keine E-Rechnung ist
- wie sich XRechnung und ZUGFeRD unterscheiden
- über welche Wege Sie E-Rechnungen versenden können
- wie sich der Prozess in SAP und andere ERP-Systeme integrieren lässt
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet E-Rechnung versenden?
- Was ist eine E-Rechnung?
- Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
- Wer muss eine E-Rechnung versenden?
- Ab wann muss eine E-Rechnung versendet werden?
- Welche Übergangsfristen gelten?
- Welche Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gibt es?
- Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung empfangen und versenden?
- Welche Rolle spielen XRechnung, ZUGFeRD und EN 16931?
- Wie kann eine E-Rechnung versendet werden?
- Kann eine E-Rechnung per E-Mail versendet werden?
- Wann sind Peppol oder andere E-Invoicing-Netzwerke sinnvoll?
- Was unterscheidet B2B und B2G?
- Wie werden E-Rechnungen validiert?
- Wie lassen sich E-Rechnungen aus SAP versenden?
- Welche Sonderfälle müssen Unternehmen berücksichtigen?
- Wie sollten Unternehmen die Einführung vorbereiten?
- Fazit
- FAQ
Was bedeutet E-Rechnung versenden?
Eine E-Rechnung zu versenden bedeutet nicht lediglich, eine Rechnung digital zu erstellen und anschließend per E-Mail an den Kunden zu schicken. Entscheidend ist das Format der Rechnungsdaten.
Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Rechnungsinformationen werden deshalb nicht nur visuell dargestellt, sondern in einer fest definierten Datenstruktur bereitgestellt.
Ein professioneller Versandprozess umfasst typischerweise folgende Schritte:
Die Rechnung wird im ERP-, Buchhaltungs- oder Fakturasystem erstellt.
Die erforderlichen Rechnungsdaten werden aufbereitet.
Aus diesen Daten wird das benötigte E-Rechnungsformat erzeugt.
Die Rechnung wird technisch und fachlich validiert.
Das System bestimmt den richtigen Empfänger, das benötigte Format und den Versandkanal.
Die E-Rechnung wird übertragen.
Der Versandstatus wird überwacht.
Fehler oder Ablehnungen werden bearbeitet.
Die relevanten Dokumente und Informationen werden archiviert.
Damit wird deutlich: Der Versand einer E-Rechnung ist kein reines Dateiformat-Thema. Ein Unternehmen, das lediglich einen XML-Konverter an sein bestehendes ERP-System anschließt, hat deshalb noch keinen durchgängigen E-Invoicing-Prozess geschaffen.
Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn die gesamte Prozesskette möglichst automatisiert abläuft:
Rechnung buchen → E-Rechnung erzeugen → validieren → Empfänger, Format und Kanal bestimmen → versenden → Status überwachen → archivieren.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und dadurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das entscheidende Merkmal sind somit strukturierte Daten.
Diese ermöglichen es einem ERP- oder Buchhaltungssystem beispielsweise, Rechnungsinformationen wie
- Rechnungsnummer,
- Rechnungsdatum,
- Verkäufer und Käufer,
- Rechnungspositionen,
- Mengen und Preise,
- Steuerinformationen,
- Zahlungsbedingungen,
- Bankdaten,
- Bestellreferenzen
automatisiert zu verarbeiten.
In Deutschland zählen insbesondere XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile zu den etablierten E-Rechnungsformaten. Beide ermöglichen die maschinelle Verarbeitung von Rechnungsinformationen, unterscheiden sich jedoch in ihrem technischen Aufbau.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Ein einfaches PDF gilt seit dem 1. Januar 2025 im Sinne der neuen umsatzsteuerlichen Definition nicht als E-Rechnung. Das ist eine der wichtigsten Änderungen – und zugleich eine der häufigsten Fehleinschätzungen in Unternehmen.
Eine Rechnung kann zwar
- digital erstellt,
- als PDF gespeichert,
- per E-Mail verschickt und
- digital archiviert
werden. Dadurch wird sie jedoch nicht automatisch zu einer E-Rechnung.
Der Grund: Ein klassisches PDF enthält keine entsprechend strukturierten Rechnungsdaten für die automatische elektronische Weiterverarbeitung. Es gilt daher als sogenannte sonstige Rechnung.
Anders sieht es beispielsweise bei ZUGFeRD aus. Hier kann eine PDF/A-3-Datei mit einer eingebetteten strukturierten XML-Datei kombiniert werden. Die Rechnung bleibt für Menschen komfortabel lesbar, während ERP- und Buchhaltungssysteme gleichzeitig die strukturierten Rechnungsinformationen verarbeiten können. Bei hybriden E-Rechnungen ist dabei ein wichtiger Punkt zu beachten: Der strukturierte Datenteil ist führend. Widersprechen sich die sichtbare PDF-Darstellung und die XML-Daten, sind grundsätzlich die strukturierten Rechnungsdaten maßgeblich. Unternehmen sollten deshalb nicht nur kontrollieren, wie eine Rechnung im PDF aussieht. Ebenso wichtig ist die Qualität der erzeugten XML-Daten.
Wer muss eine E-Rechnung versenden?
Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmern, also den B2B-Bereich. Voraussetzung ist zunächst, dass für den jeweiligen Umsatz überhaupt eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht.
Als inländisch gilt ein Unternehmen insbesondere dann, wenn es
- seinen Sitz,
- seine Geschäftsleitung oder
- eine am betreffenden Umsatz beteiligte Betriebsstätte
in Deutschland hat.
Eine reine umsatzsteuerliche Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland führt dagegen nicht automatisch dazu, dass dieses für den betreffenden Umsatz als inländischer Unternehmer gilt. Private Endverbraucher sind von der allgemeinen B2B-E-Rechnungspflicht nicht betroffen.
Die Frage „Wer muss eine E-Rechnung versenden?“ lässt sich deshalb nicht allein anhand der Unternehmensgröße beantworten. Entscheidend sind der konkrete Geschäftsvorfall, der Status der beteiligten Parteien und mögliche gesetzliche Ausnahmen.
Ab wann muss eine E-Rechnung versendet werden?
Bei der Frage „E-Rechnung versenden – ab wann ist das Pflicht?“ muss zwischen dem gesetzlichen Start der neuen Regelungen und den Übergangsfristen für die Ausstellung unterschieden werden.
Die neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Januar 2025. Für den Versand von Rechnungen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen vorgesehen.
Bis 31. Dezember 2026
Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen.
Damit kann unter den Voraussetzungen der Übergangsregelung beispielsweise weiterhin eine klassische PDF-Rechnung verwendet werden.
Bis 31. Dezember 2027
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Übergangsmöglichkeit grundsätzlich bis Ende 2027.
Auch bestimmte bisherige EDI-Verfahren können unter den gesetzlichen Voraussetzungen während der Übergangsphase weiterhin genutzt werden.
Ab 1. Januar 2028
Nach Ablauf der Übergangsregelungen ist bei den erfassten inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich eine E-Rechnung zu verwenden.
Für viele Unternehmen ist der 1. Januar 2028 damit die entscheidende Deadline. Die Übergangsfrist sollte allerdings nicht mit dem Projektstart verwechselt werden.
Warum sollten Unternehmen nicht bis 2028 warten?
Auf den ersten Blick scheint noch ausreichend Zeit vorhanden zu sein. Besonders in komplexeren ERP-Landschaften besteht ein E-Invoicing-Projekt jedoch aus deutlich mehr als der technischen Erzeugung einer XML-Datei.
Unternehmen müssen unter anderem klären:
- Welche Gesellschaften sind betroffen?
- Welche ERP-Systeme stellen Rechnungen aus?
- Welche Rechnungsarten existieren?
- Welche Kunden sind B2B, B2G oder B2C?
- Welche Rechnungsformate benötigen die jeweiligen Kunden?
- Über welche Kanäle sollen Rechnungen versendet werden?
- Wie vollständig sind die Kundenstammdaten?
- Welche Sonderprozesse müssen unterstützt werden?
- Wie werden Versandfehler erkannt und bearbeitet?
- Wie erfolgt die Archivierung?
Hinzu kommen Implementierung, Tests, Schulungen und Rollout.
Besonders bei international tätigen Unternehmen muss außerdem berücksichtigt werden, dass andere Länder teilweise vollkommen andere E-Invoicing-Modelle verwenden. Die verbleibende Übergangszeit bietet Unternehmen deshalb die Möglichkeit, nicht lediglich eine kurzfristige Compliance-Lösung einzuführen, sondern einen langfristig tragfähigen und automatisierten Rechnungsprozess aufzubauen.
Welche Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gibt es?
Nicht jede Rechnung muss künftig zwingend als E-Rechnung versendet werden. Zu den im Experteninterview hervorgehobenen Ausnahmen gehören insbesondere:
- Rechnungen an private Endverbraucher,
- viele steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG,
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto,
- Fahrausweise,
- Leistungen von Kleinunternehmern,
- bestimmte Leistungen an nichtunternehmerisch tätige juristische Personen.
Gerade die Regelung für Kleinunternehmer ist für die Praxis wichtig.
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie müssen seit 2025 jedoch grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Unternehmen sollten daher nicht pauschal sämtliche Ausgangsrechnungen auf dasselbe Verfahren umstellen. Zunächst muss analysiert werden, welche Geschäftsvorfälle tatsächlich unter die jeweiligen Vorgaben fallen.
Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung empfangen und versenden?
Empfangs- und Versandpflicht werden häufig miteinander verwechselt. Für die praktische Umsetzung ist die Unterscheidung jedoch entscheidend.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung und den Versand bestehen dagegen die beschriebenen Übergangsregelungen.
Das führt beispielsweise 2026 zu folgender Situation:
Ein Unternehmen kann aufgrund der Übergangsregelungen unter Umständen noch eine klassische PDF-Rechnung an einen Kunden versenden. Gleichzeitig muss dasselbe Unternehmen strukturierte E-Rechnungen seiner Lieferanten empfangen können.
Für den Empfang kann rechtlich zunächst sogar ein E-Mail-Postfach ausreichen.
Beim professionellen Versand entstehen dagegen zusätzliche Anforderungen. Das Unternehmen muss aus seinen eigenen Geschäftsdaten eine korrekte E-Rechnung erzeugen, diese validieren, den passenden Versandweg bestimmen und den Prozess überwachen.
Unternehmen sollten den Rechnungseingang und Rechnungsausgang daher fachlich unterscheiden, beide Bereiche aber innerhalb einer gemeinsamen E-Invoicing-Strategie betrachten.
E-Rechnungspflicht als Chance für die Automatisierung
Die gesetzliche Verpflichtung ist für viele Unternehmen zunächst ein Compliance-Thema. Wirtschaftlich interessant wird die E-Rechnung jedoch vor allem dann, wenn sie zur Automatisierung des gesamten Rechnungsprozesses genutzt wird. Der Business Case entsteht nicht dadurch, dass ein PDF durch XML ersetzt wird.
Er entsteht beispielsweise durch einen Ablauf, bei dem
- eine Rechnung im ERP-System gebucht wird,
- die E-Rechnung automatisch erzeugt wird,
- das System die Daten automatisch validiert,
- Format und Versandkanal anhand des Kunden bestimmt werden,
- die Rechnung ohne manuellen Eingriff übertragen wird,
- Statusinformationen automatisch zurücklaufen,
- Fehler gezielt in einen Klärungsprozess geleitet werden,
- die relevanten Dokumente und Informationen automatisch archiviert werden.
Dadurch können mehrfache Datenerfassung, manuelle Versandprozesse und daraus resultierende Fehler reduziert werden.
Für CFOs, Accounting-Verantwortliche und IT-Leiter lohnt es sich deshalb, die E-Rechnung nicht als isoliertes XML-Projekt zu behandeln. Sie ist vielmehr ein Ausgangspunkt, um den gesamten Rechnungsprozess zu standardisieren und zu automatisieren.
Gerade die Übergangsphase bietet dafür einen wichtigen Vorteil: Unternehmen können ihre Prozesse, Stammdaten und Systemarchitektur strukturiert vorbereiten, bevor der elektronische Versand für die betroffenen Geschäftsvorfälle grundsätzlich verpflichtend wird.
Welche Formate eignen sich zum Versenden von E-Rechnungen?
Wer eine E-Rechnung versenden möchte, muss zunächst entscheiden, in welchem strukturierten Format die Rechnung erzeugt werden soll. In Deutschland stehen dabei vor allem zwei Formate im Mittelpunkt:
ZUGFeRD
Darüber hinaus können auch andere strukturierte Formate die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist nicht allein der Name des Formats, sondern ob die Rechnung die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen erfüllt und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Für Unternehmen bedeutet das: Es gibt nicht zwingend ein einziges Format für alle Kunden und Geschäftsvorfälle. Welches Format sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Rechnungsempfänger, dem Übertragungsweg, den vertraglichen Anforderungen und der vorhandenen IT-Landschaft ab.
Gerade bei größeren Unternehmen sollte deshalb möglichst automatisiert gesteuert werden, welcher Kunde welches Format über welchen Kanal erhält.
Welche Rolle spielt die EN 16931 beim Versand von E-Rechnungen?
Die EN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Sie definiert ein semantisches Datenmodell und Geschäftsregeln für elektronische Rechnungen. Vereinfacht gesagt legt sie fest, welche Rechnungsinformationen in welcher Bedeutung strukturiert bereitgestellt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Angaben zum Verkäufer,
- Angaben zum Käufer,
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum,
- Rechnungspositionen,
- Mengen und Preise,
- Steuerinformationen,
- Zahlungsbedingungen,
- Referenzen auf Bestellungen oder Verträge.
Für Unternehmen ist die EN 16931 deshalb besonders wichtig, weil sie eine gemeinsame fachliche Grundlage für verschiedene E-Rechnungsformate schafft.
Die Norm ist jedoch nicht mit einem konkreten Dateiformat gleichzusetzen. XRechnung und bestimmte ZUGFeRD-Profile setzen die Anforderungen der EN 16931 auf unterschiedliche Weise technisch um.
Wer eine E-Rechnung aus seinem ERP-System erzeugt, muss deshalb nicht nur eine technisch korrekte XML-Datei erstellen. Die enthaltenen Geschäftsdaten müssen auch semantisch richtig zugeordnet und vollständig sein.
Was ist eine XRechnung?
Die XRechnung ist ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, das insbesondere aus dem Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern bekannt ist. Anders als eine klassische PDF-Rechnung besteht eine XRechnung aus strukturierten XML-Daten. Dadurch können die enthaltenen Rechnungsinformationen von IT-Systemen automatisiert verarbeitet werden.
Zu den typischen Daten gehören beispielsweise:
- Rechnungsnummer,
- Rechnungsdatum,
- Verkäufer und Käufer,
- Rechnungspositionen,
- Steuerinformationen,
- Zahlungsinformationen,
- Bestellreferenzen,
- weitere Empfängerreferenzen.
Für Menschen ist eine reine XML-Datei allerdings weniger komfortabel lesbar als ein klassisches PDF. Für die visuelle Prüfung wird daher häufig eine zusätzliche Darstellung im ERP-, E-Invoicing- oder Viewersystem erzeugt.
Der große Vorteil der XRechnung liegt in ihrer konsequent strukturierten Datenbasis. Sie eignet sich dadurch besonders für Prozesse, bei denen eine möglichst weitgehende maschinelle Verarbeitung im Vordergrund steht.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD verfolgt einen hybriden Ansatz. Eine ZUGFeRD-Rechnung kombiniert eine für Menschen lesbare PDF/A-3-Datei mit strukturierten XML-Rechnungsdaten. Dadurch können zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllt werden:
Mitarbeitende können die Rechnung wie ein gewohntes PDF ansehen, während ERP- und Buchhaltungssysteme die eingebetteten strukturierten Daten automatisiert verarbeiten können. Das kann insbesondere im B2B-Bereich praktisch sein, wenn Geschäftspartner unterschiedliche Digitalisierungsgrade aufweisen.
Wichtig ist jedoch, das richtige ZUGFeRD-Profil zu verwenden. Nicht jede ZUGFeRD-Ausprägung erfüllt automatisch sämtliche Anforderungen an eine E-Rechnung.
Unternehmen sollten deshalb bereits bei der Konzeption ihres Ausgangsprozesses definieren, welche Profile unterstützt werden und für welche Kunden beziehungsweise Geschäftsvorfälle sie eingesetzt werden.
XRechnung oder ZUGFeRD – welches Format sollten Unternehmen versenden?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Welches Format besser geeignet ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab.
XRechnung eignet sich insbesondere, wenn …
- der Empfänger explizit eine XRechnung verlangt,
- Rechnungen an öffentliche Auftraggeber versendet werden,
- ein vollständig strukturierter Datenaustausch im Vordergrund steht,
- der Empfänger die XML-Daten automatisiert verarbeitet.
ZUGFeRD eignet sich insbesondere, wenn …
- Geschäftspartner zusätzlich eine komfortabel lesbare Darstellung wünschen,
- ein hybrides Format bevorzugt wird,
- PDF-basierte Prozesse schrittweise auf strukturierte Daten umgestellt werden,
- sowohl Menschen als auch IT-Systeme mit derselben Rechnungsdatei arbeiten sollen.
In der Praxis kann es deshalb sinnvoll sein, mehrere Formate zu unterstützen.
Ein professionelles E-Invoicing-System sollte anhand der Geschäftspartnerdaten erkennen können, welches Format für den jeweiligen Empfänger erforderlich ist.
Damit entfällt die manuelle Entscheidung beim einzelnen Rechnungsversand.
Wie kann eine E-Rechnung versendet werden?
Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, E-Rechnung und Übertragungsweg gleichzusetzen. Das Rechnungsformat und der Versandkanal sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge.
Eine E-Rechnung kann – abhängig vom Geschäftsvorfall und den Anforderungen des Empfängers – beispielsweise über folgende Wege übertragen werden:
E-Mail,
E-Invoicing-Plattform,
Kunden- oder Lieferantenportal,
Peppol,
EDI-Verbindung,
API oder andere Systemschnittstellen.
Welcher Übertragungsweg geeignet ist, hängt unter anderem davon ab,
ob es sich um B2B oder B2G handelt,
welche Anforderungen der Kunde stellt,
welches Rechnungsvolumen besteht,
wie stark der Prozess automatisiert werden soll,
ob internationale Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur fragen: „Welches Format benötigen wir?“
Ebenso wichtig ist die Frage: „Über welchen Kanal erwartet dieser konkrete Empfänger seine Rechnung?“
Kann man eine E-Rechnung per E-Mail versenden?
Ja. Eine E-Rechnung kann im deutschen B2B-Kontext grundsätzlich auch per E-Mail versendet werden, sofern für den konkreten Geschäftsvorfall keine abweichenden Anforderungen bestehen.
Das bedeutet beispielsweise:
Eine korrekt erzeugte XRechnung kann als XML-Datei an eine E-Mail angehängt und an den Kunden übermittelt werden. Ebenso kann eine geeignete ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail versendet werden. Für viele Unternehmen ist dies der einfachste Einstieg in den elektronischen Rechnungsversand.
Ein E-Mail-Versand kann insbesondere sinnvoll sein, wenn
- das Rechnungsvolumen überschaubar ist,
- die Geschäftspartner E-Mail akzeptieren,
- keine speziellen Plattformvorgaben bestehen,
- der Versand bereits automatisiert aus dem ERP-System erfolgen kann.
Ein manueller E-Mail-Prozess stößt bei hohen Rechnungsvolumina jedoch schnell an Grenzen.
Probleme entstehen beispielsweise, wenn Mitarbeitende
- Dateien manuell herunterladen,
- Rechnungen einzeln an E-Mails anhängen,
- Empfängeradressen auswählen,
- Versandbestätigungen kontrollieren,
- Fehler manuell nachverfolgen müssen.
Ein automatisierter Versand aus dem ERP- oder E-Invoicing-System ist deshalb auch dann sinnvoll, wenn E-Mail als eigentlicher Übertragungskanal beibehalten wird.
Wann sind Peppol oder andere E-Invoicing-Netzwerke sinnvoll?
Bei größeren Rechnungsvolumina, internationalen Geschäftsbeziehungen oder hohen Anforderungen an die Prozessautomatisierung können standardisierte E-Invoicing-Netzwerke sinnvoll sein.
Ein bekanntes Beispiel ist Peppol.
Peppol stellt eine standardisierte Infrastruktur für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten bereit. Unternehmen kommunizieren dabei typischerweise über einen angebundenen Access Point. Ein solcher Ansatz bietet insbesondere Vorteile, wenn
- viele Geschäftspartner angebunden werden müssen,
- strukturierte Prozesse gewünscht sind,
- der Rechnungsstatus nachvollziehbar sein soll,
- öffentliche Auftraggeber beteiligt sind,
- internationale E-Invoicing-Szenarien unterstützt werden sollen.
Peppol ist für den allgemeinen deutschen B2B-Rechnungsversand jedoch nicht pauschal verpflichtend. Ob das Netzwerk sinnvoll oder erforderlich ist, muss anhand des jeweiligen Geschäftsvorfalls und der Anforderungen des Empfängers entschieden werden.
Auch andere E-Invoicing-Provider können unterschiedliche Formate und Kanäle zentral bündeln. Das kann insbesondere für internationale Unternehmen interessant sein, da sie nicht jede nationale Schnittstelle selbst entwickeln und betreiben müssen.
Was unterscheidet den Versand im B2B- und B2G-Bereich?
Beim Versand elektronischer Rechnungen sollten Unternehmen klar zwischen B2B und B2G unterscheiden. B2B bezeichnet den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. B2G bezeichnet dagegen Rechnungen von Unternehmen an öffentliche Auftraggeber.
Gerade im B2G-Bereich bestehen bereits seit mehreren Jahren besondere Anforderungen. Je nach öffentlichem Auftraggeber können beispielsweise
- XRechnung,
- bestimmte Übertragungsportale,
- Peppol,
- spezifische Empfängerreferenzen
vorgeschrieben sein.
Im B2B-Bereich bestehen dagegen – insbesondere hinsichtlich der Übertragungswege – häufig größere Gestaltungsmöglichkeiten. Unternehmen sollten deshalb bereits in ihren Stammdaten unterscheiden können, welcher Kunde welchem Szenario zuzuordnen ist. Diese Information kann anschließend für die automatische Format- und Kanalsteuerung genutzt werden.
Was ist eine Leitweg-ID?
Wer Rechnungen an öffentliche Auftraggeber versendet, begegnet häufig der sogenannten Leitweg-ID. Die Leitweg-ID dient im deutschen B2G-Kontext dazu, einen öffentlichen Rechnungsempfänger beziehungsweise die zuständige Stelle eindeutig zu adressieren. Sie kann damit für die korrekte Zustellung einer XRechnung entscheidend sein.
Für Unternehmen bedeutet das:
Die Leitweg-ID sollte nicht bei jeder Rechnung manuell recherchiert oder eingegeben werden. Stattdessen empfiehlt es sich, erforderliche Empfängerinformationen strukturiert in den Kundenstammdaten beziehungsweise den dafür vorgesehenen Systemfeldern zu pflegen.
Damit kann das ERP- oder E-Invoicing-System die benötigten Angaben automatisiert in die Rechnung übernehmen.
Das Beispiel zeigt zugleich, warum Stammdaten für den elektronischen Rechnungsversand so wichtig sind: Viele Informationen, die früher lediglich auf einem PDF dargestellt wurden, müssen künftig strukturiert und maschinenlesbar an der richtigen Stelle vorhanden sein.
Warum müssen E-Rechnungen vor dem Versand validiert werden?
Eine E-Rechnung sollte nicht ungeprüft an den Kunden versendet werden. Dass eine XML-Datei technisch erzeugt werden konnte, bedeutet noch nicht, dass sie fachlich korrekt oder vom Empfängersystem verarbeitbar ist.
Vor dem Versand sollten deshalb mehrere Prüfungen stattfinden.
Technische Validierung
Hier wird beispielsweise geprüft:
- Entspricht die Datei der vorgesehenen Syntax?
- Ist die XML-Struktur korrekt?
- Entspricht die Rechnung der verwendeten Formatversion?
- Sind Pflichtfelder technisch vorhanden?
Fachliche Validierung
Zusätzlich sollten Geschäftsregeln und Rechnungsinhalte geprüft werden.
Beispielsweise:
- Sind Verkäufer und Käufer eindeutig angegeben?
- Sind Rechnungsnummer und Rechnungsdatum vorhanden?
- Stimmen Netto-, Steuer- und Bruttobeträge?
- Sind Steuerkategorien korrekt?
- Ist eine erforderliche Bestellreferenz vorhanden?
- Ist die Empfängerreferenz korrekt?
- Sind Zahlungsinformationen vollständig?
Idealerweise findet diese Prüfung automatisiert statt, bevor die Rechnung das Unternehmen verlässt.
Fehlerhafte Rechnungen können dann gezielt in einen Klärungsprozess geleitet werden, anstatt erst nach einer Ablehnung durch den Kunden korrigiert werden zu müssen.
Warum werden Stammdaten beim E-Rechnungsversand zum Erfolgsfaktor?
Mit der E-Rechnung steigt die Bedeutung sauberer Stammdaten erheblich.
Bei einer klassischen PDF-Rechnung konnten fehlende oder ungenaue Informationen teilweise durch einen Menschen erkannt und interpretiert werden. Automatisierte Systeme benötigen dagegen strukturierte und eindeutige Daten. Besonders wichtig sind beispielsweise:
- vollständige Unternehmensbezeichnungen,
- Anschriften,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern,
- Kundennummern,
- elektronische Empfängeradressen,
- Leitweg-IDs,
- E-Mail-Adressen für Rechnungen,
- Peppol-IDs beziehungsweise andere Netzwerkkennungen,
- Zahlungsinformationen,
- Steuerdaten,
- Bestell- und Vertragsreferenzen.
Unvollständige Stammdaten können dazu führen, dass eine technisch valide Rechnung dennoch nicht beim richtigen Empfänger ankommt oder vom Kundensystem nicht automatisiert verarbeitet werden kann. Ein E-Invoicing-Projekt ist deshalb häufig zugleich ein Stammdatenprojekt.
Welche typischen Fehler treten beim Versand von E-Rechnungen auf?
Auch bei strukturierten Rechnungen können zahlreiche Fehler entstehen. Typische Beispiele sind:
- falsches Rechnungsformat für den Empfänger
- veraltete Formatversion
- fehlende Pflichtangaben
- fehlerhafte Steuerinformationen
- falsche oder fehlende Bestellnummer
- fehlende Leitweg-ID
- falsche Empfängeradresse
- inkonsistente Summen
- nicht unterstützte Anhänge
- unvollständige Kundenstammdaten
- falscher Versandkanal
Besonders problematisch wird es, wenn solche Fehler erst beim Kunden auffallen. Dann entstehen Rückfragen, Rechnungskorrekturen und Zahlungsverzögerungen. Ein professioneller E-Rechnungsprozess sollte Fehler deshalb möglichst früh erkennen.
Das Ziel lautet:
Nicht erst nach dem Versand feststellen, dass eine Rechnung nicht verarbeitet werden kann, sondern die Rechnung bereits vor dem Verlassen des eigenen Systems automatisiert prüfen.
Format und Versandkanal sollten automatisch bestimmt werden
Bei wenigen Kunden lässt sich möglicherweise noch manuell entscheiden, ob eine Rechnung als XRechnung, ZUGFeRD oder über einen bestimmten Kanal verschickt werden soll.
Bei hunderten oder tausenden Geschäftspartnern ist dieser Ansatz jedoch weder effizient noch skalierbar. Ein zukunftsfähiger Prozess sollte deshalb Regeln hinterlegen, anhand derer automatisch entschieden wird:
- Welcher Kunde erhält welches Rechnungsformat?
- Welche Formatversion wird benötigt?
- Welcher Versandkanal ist vorgesehen?
- Wird eine Leitweg-ID benötigt?
- Welche zusätzlichen Referenzen erwartet der Kunde?
- Müssen Anlagen mitgesendet werden?
Der Idealfall ist ein vollständig automatisierter Prozess:
Die Rechnung wird im ERP-System gebucht. Anschließend erkennt das System anhand der Geschäftspartner- und Prozessdaten selbstständig das benötigte Format und den Versandkanal, erzeugt und validiert die E-Rechnung und übermittelt sie an den richtigen Empfänger.
Nur Fehler- und Sonderfälle werden noch manuell bearbeitet. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen der bloßen Erfüllung der E-Rechnungspflicht und einem wirklich digitalisierten Rechnungsprozess.
Welche Sonderfälle müssen Unternehmen beim Versand von E-Rechnungen berücksichtigen?
Standardrechnungen lassen sich vergleichsweise einfach in einen automatisierten E-Invoicing-Prozess integrieren. In der Praxis entscheidet sich die Qualität einer Lösung jedoch häufig daran, wie gut sie mit Sonderfällen umgehen kann.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur testen, ob eine gewöhnliche Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt und versendet werden kann. Ebenso wichtig sind Geschäftsvorfälle wie:
- Rechnungen mit Anhängen
- Gutschriften
- Rechnungskorrekturen
- Anzahlungsrechnungen
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen
- Sammelrechnungen
- Self-Billing
- Dauerrechnungen
- Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen
Gerade diese Szenarien sollten bereits während der Konzeption analysiert und später mit realistischen Testdaten geprüft werden.
Können Anhänge mit einer E-Rechnung versendet werden?
Ja. Auch bei elektronischen Rechnungen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Typische Beispiele sind:
- Leistungsnachweise,
- Stundenzettel,
- Lieferscheine,
- Abnahmeprotokolle,
- Spezifikationen,
- ergänzende Vertragsunterlagen.
Wie solche Anhänge technisch übermittelt werden, hängt jedoch vom verwendeten Rechnungsformat und Versandkanal ab.
Bei einer XRechnung können Anlagen innerhalb der dafür vorgesehenen Strukturen referenziert beziehungsweise eingebettet werden. Bei anderen Übertragungsverfahren können zusätzliche Dokumente gemeinsam mit der Rechnung über eine Plattform oder einen anderen definierten Kanal übertragen werden.
Entscheidend ist, dass die Zuordnung zwischen Rechnung und Anlage eindeutig erhalten bleibt. Unternehmen sollten deshalb vor der Einführung klären:
- Welche Anhänge werden heute regelmäßig verschickt?
- Welche Dateiformate kommen vor?
- Gibt es Größenbeschränkungen?
- Akzeptiert der Empfänger die entsprechenden Anlagen?
- Wie werden Rechnung und Anlagen archiviert?
- Können alle Dokumente automatisiert übertragen werden?
Ein Prozess, bei dem die E-Rechnung automatisch versendet wird, Mitarbeitende die Leistungsnachweise anschließend aber manuell per E-Mail nachreichen müssen, ist nur teilweise digitalisiert.
Wie funktionieren Rechnungskorrekturen bei E-Rechnungen?
Auch nach der Einführung elektronischer Rechnungen werden Fehler nicht vollständig verschwinden. Beispielsweise kann sich nach dem Versand herausstellen, dass
- ein Betrag falsch ist,
- eine Position korrigiert werden muss,
- die falsche Steuerbehandlung verwendet wurde,
- eine Kundenreferenz fehlt,
- der Geschäftsvorfall vollständig storniert werden muss.
Für solche Fälle benötigen Unternehmen einen klar definierten Korrekturprozess.
Dabei sollte insbesondere geregelt sein,
- wie auf die ursprüngliche Rechnung referenziert wird,
- welche Belegart im ERP-System verwendet wird,
- wie die korrigierten Daten in das E-Rechnungsformat gelangen,
- über welchen Kanal die Korrektur versendet wird,
- wie ursprüngliche Rechnung und Korrektur gemeinsam nachvollziehbar bleiben.
Auch hier sollte der Prozess möglichst aus dem ERP-System heraus gesteuert werden. Manuelle Änderungen an bereits erzeugten XML-Dateien sind keine skalierbare Lösung und erhöhen das Fehlerrisiko.
Wie werden Gutschriften als E-Rechnung versendet?
Gutschriften beziehungsweise Credit Notes gehören zu den Geschäftsvorfällen, die Unternehmen bei der Einführung ausdrücklich testen sollten. Die Herausforderung besteht nicht nur darin, ein negatives Vorzeichen in einer Rechnung abzubilden. Vielmehr muss das verwendete Format den Geschäftsvorfall fachlich korrekt darstellen.
Dabei sind beispielsweise folgende Fragen relevant:
- Handelt es sich um eine Rechnungskorrektur?
- Wird auf eine ursprüngliche Rechnung referenziert?
- Welche Steuerinformationen müssen übertragen werden?
- Welche Dokumentenart erwartet der Empfänger?
- Wie verarbeitet das Kundensystem die Gutschrift?
Gerade bei automatisierten Prozessen ist eine eindeutige Belegart wichtig. Nur dann können Sender- und Empfängersystem den Geschäftsvorfall ohne manuelle Interpretation richtig verarbeiten.
Was ist bei Self-Billing zu beachten?
Beim Self-Billing beziehungsweise Abrechnungsverfahren durch den Leistungsempfänger erstellt nicht der Lieferant, sondern der Kunde die Abrechnung. Dieser Prozess unterscheidet sich damit grundlegend von einer klassischen Ausgangsrechnung.
Unternehmen, die solche Verfahren einsetzen, sollten deshalb frühzeitig prüfen,
- welche Self-Billing-Prozesse bestehen,
- wie die Belege heute erzeugt werden,
- welche strukturierten Formate benötigt werden,
- wie die Dokumente zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden,
- wie die Verarbeitung im ERP-System erfolgt.
Self-Billing sollte nicht automatisch wie eine gewöhnliche Ausgangsrechnung behandelt werden. Der Geschäftsvorfall muss innerhalb der E-Invoicing-Architektur separat berücksichtigt werden.
Was gilt für Anzahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen?
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Anzahlungs- und Abschlagsprozesse. Sie kommen beispielsweise häufig im
- Anlagenbau,
- Maschinenbau,
- Bauwesen,
- Projektgeschäft,
- langfristigen Dienstleistungsgeschäft
vor.
Hier stehen mehrere Rechnungen in einem fachlichen Zusammenhang. Eine Schlussrechnung kann beispielsweise bereits geleistete Anzahlungen berücksichtigen. Das ERP-System muss diese Beziehungen korrekt abbilden und die relevanten Informationen in die strukturierte Rechnung überführen.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur eine einfache Ausgangsrechnung testen, sondern den vollständigen Prozess:
Anzahlungsanforderung → Zahlung → Abschlagsrechnung → weitere Abschläge → Schlussrechnung.
Gerade komplexe Rechnungsprozesse zeigen, warum eine reine Formatkonvertierung häufig nicht ausreicht. Die Qualität der E-Rechnung hängt wesentlich davon ab, ob der zugrunde liegende Geschäftsprozess im ERP-System sauber modelliert ist.
Was ist bei Sammelrechnungen zu beachten?
Sammelrechnungen bündeln mehrere Lieferungen oder Leistungen in einem Rechnungsdokument. In klassischen PDF-Prozessen sind solche Rechnungen häufig historisch gewachsen. Bei der Umstellung auf strukturierte Rechnungen sollte geprüft werden, ob sämtliche notwendigen Informationen im verwendeten E-Rechnungsformat eindeutig dargestellt werden können.
Relevant sind beispielsweise:
- mehrere Lieferungen,
- unterschiedliche Bestellreferenzen,
- verschiedene Leistungszeiträume,
- mehrere Lieferscheine,
- unterschiedliche Steuerkonstellationen.
Dabei stellt sich auch die grundsätzliche Frage, ob bestehende Sammelrechnungsprozesse unverändert übernommen werden sollten oder ob die E-Rechnung eine Gelegenheit bietet, diese Abläufe zu vereinfachen.
Die Einführung sollte deshalb nicht ausschließlich bestehende Prozesse technisch nachbilden. Sie bietet auch die Chance, historisch gewachsene Komplexität zu reduzieren.
Wie lassen sich E-Rechnungen aus SAP versenden?
Für SAP-Anwender stellt sich insbesondere die Frage, wie aus einer in SAP gebuchten Rechnung automatisch eine gesetzeskonforme E-Rechnung entsteht und an den Kunden übermittelt wird.
Der ideale Prozess läuft ohne manuelle Zwischenschritte:
Die Rechnung wird in SAP erstellt beziehungsweise gebucht.
Die relevanten Rechnungsdaten werden aus dem Geschäftsbeleg übernommen.
Das benötigte E-Rechnungsformat wird erzeugt.
Die Rechnung wird validiert.
Format und Versandkanal werden anhand des Empfängers bestimmt.
Die Rechnung wird automatisch übertragen.
Versand- und Statusinformationen werden überwacht.
Fehler werden in einen definierten Klärungsprozess geleitet.
Die relevanten Dokumente und Prozessinformationen werden archiviert.
Wie dieser Prozess technisch umgesetzt wird, hängt stark von der vorhandenen SAP-Landschaft ab. Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- SAP ECC oder SAP S/4HANA,
- Cloud- oder On-Premises-Strategie,
- bestehende Output-Management-Lösungen,
- eingesetzte Middleware,
- vorhandene EDI-Infrastruktur,
- internationale Gesellschaften,
- bestehende E-Invoicing-Provider.
Eine pauschale technische Architektur eignet sich deshalb nicht für jedes SAP-Unternehmen.
Welche Rolle spielt SAP Document and Reporting Compliance?
SAP Document and Reporting Compliance, kurz SAP DRC, ist eine SAP-Lösung zur Unterstützung gesetzlicher Anforderungen rund um elektronische Dokumente und regulatorisches Reporting.
Im E-Invoicing-Umfeld kann SAP DRC – abhängig vom jeweiligen Land und Szenario – Aufgaben rund um die Erstellung, Verarbeitung und Übertragung elektronischer Rechnungen unterstützen.
Für Unternehmen mit SAP-Landschaften kann SAP DRC insbesondere interessant sein, wenn E-Invoicing-Anforderungen verschiedener Länder möglichst innerhalb einer SAP-nahen Architektur umgesetzt werden sollen. Zu den relevanten Aufgaben können je nach Szenario gehören:
- Erzeugung elektronischer Dokumente,
- Transformation von Rechnungsdaten,
- Validierung,
- Kommunikation mit externen Plattformen,
- Verarbeitung von Statusmeldungen,
- gesetzliche Meldungen.
Dabei ist wichtig:
SAP DRC ist nicht einfach ein universeller „E-Rechnungs-Schalter“, der für jedes Unternehmen und jedes Land identisch funktioniert. Welche Funktionen zur Verfügung stehen und welche zusätzlichen Komponenten benötigt werden, hängt von der jeweiligen Systemlandschaft und den landesspezifischen Anforderungen ab.
Können E-Rechnungen direkt aus SAP per E-Mail versendet werden?
Ja. Für deutsche B2B-Szenarien kann E-Mail grundsätzlich ein möglicher Versandkanal sein. Damit lässt sich beispielsweise ein Prozess aufbauen, bei dem SAP nach der Fakturierung automatisch
- die E-Rechnung erzeugt,
- die Empfängeradresse aus den Stammdaten ermittelt,
- das Dokument an die E-Mail anhängt,
- die Nachricht versendet
- und den Vorgang dokumentiert.
Entscheidend ist jedoch, dass nicht lediglich der E-Mail-Versand automatisiert wird.
Vorher sollte geprüft werden:
- Ist das richtige E-Rechnungsformat erzeugt worden?
- Ist die Rechnung valide?
- Akzeptiert der Kunde dieses Format?
- Ist die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell?
- Wird für diesen Kunden möglicherweise ein anderer Übertragungsweg benötigt?
Damit wird aus dem automatisierten E-Mail-Versand ein regelbasierter E-Invoicing-Prozess.
Was ist bei SD- und FI-Rechnungen in SAP zu beachten?
Ein wichtiger Punkt bei der Analyse einer SAP-Landschaft ist die Frage, wo Ausgangsrechnungen tatsächlich entstehen. Viele Unternehmen denken zunächst ausschließlich an die Fakturierung in SAP Sales and Distribution (SD). In der Praxis können Rechnungen jedoch auch aus anderen Prozessen entstehen.
Deshalb sollte ein E-Invoicing-Projekt sämtliche relevanten Ausgangsbelege berücksichtigen. Zu prüfen ist beispielsweise:
- Welche Rechnungen entstehen aus SD?
- Welche Ausgangsbelege werden direkt in FI gebucht?
- Gibt es manuelle Rechnungen?
- Existieren branchenspezifische Prozesse?
- Werden Rechnungen in Vorsystemen erstellt?
- Gibt es externe Fakturierungssysteme?
Wird bei der Implementierung nur der klassische SD-Prozess berücksichtigt, können relevante Rechnungsarten später außerhalb des automatisierten E-Invoicing-Prozesses bleiben. Eine vollständige Beleg- und Prozessinventur gehört deshalb zu den wichtigsten vorbereitenden Maßnahmen.
SAP DRC oder externer E-Invoicing-Provider?
Eine zentrale Architekturentscheidung lautet häufig: Soll das Unternehmen regulatorische E-Invoicing-Anforderungen möglichst weitgehend mit SAP-Lösungen abbilden oder einen externen E-Invoicing-Provider einsetzen?
Beide Ansätze können sinnvoll sein:
Ein SAP-naher Ansatz kann sich anbieten, wenn …
- SAP die zentrale ERP-Plattform ist,
- möglichst viele Prozesse innerhalb der SAP-Architektur bleiben sollen,
- SAP DRC bereits eingesetzt wird,
- eine zentrale SAP-Strategie verfolgt wird.
Ein externer Provider kann besonders interessant sein, wenn …
- viele Länder unterstützt werden müssen,
- mehrere ERP-Systeme vorhanden sind,
- unterschiedliche Netzwerke und Plattformen angebunden werden müssen,
- regulatorische Änderungen zentral durch einen Dienstleister abgedeckt werden sollen.
Bei internationalen Konzernen kann beispielsweise eine Hub-Architektur sinnvoll sein:
Mehrere ERP-Systeme liefern Rechnungsdaten an eine zentrale E-Invoicing-Plattform. Diese übernimmt anschließend länderspezifische Transformationen, Validierungen und Übertragungswege.
Dadurch muss nicht jedes ERP-System separat mit jeder nationalen Plattform verbunden werden.
Welche Architektur wirtschaftlicher ist, hängt jedoch von der konkreten Ausgangssituation ab. Neben Lizenzkosten sollten Unternehmen auch Implementierung, Schnittstellen, Wartung, internationale Skalierbarkeit und zukünftige regulatorische Änderungen berücksichtigen.
Warum wird internationales E-Invoicing schnell komplex?
Die deutsche E-Rechnungspflicht ist nur ein Teil einer internationalen Entwicklung. Viele Staaten führen eigene E-Invoicing- und E-Reporting-Systeme ein. Die Anforderungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Je nach Land können beispielsweise erforderlich sein:
- bestimmte XML-Formate,
- staatliche Plattformen,
- zertifizierte private Plattformen,
- Clearance-Verfahren,
- Echtzeit- oder Near-Realtime-Meldungen,
- digitale Signaturen,
- spezifische Statusmeldungen,
- zusätzliche Steuerdaten.
Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine für Deutschland entwickelte XRechnung automatisch sämtliche internationalen Anforderungen erfüllt. Für international tätige Unternehmensgruppen empfiehlt sich vielmehr eine übergreifende E-Invoicing-Strategie.
Dabei sollte beantwortet werden:
- Welche Länder sind heute betroffen?
- Welche gesetzlichen Änderungen stehen bevor?
- Welche ERP-Systeme sind vorhanden?
- Welche Formate müssen erzeugt werden?
- Welche Plattformen und Netzwerke werden benötigt?
- Welche Aufgaben sollen zentral und welche lokal erfolgen?
Eine solche Architektur verhindert, dass für jedes Land eine vollständig isolierte Einzellösung entsteht.
Automatisierung statt XML-Konverter
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Einführung lautet, wie weit Unternehmen tatsächlich automatisieren möchten. Die Minimalvariante besteht darin, aus bestehenden Rechnungsdaten eine XML-Datei zu erzeugen. Damit lässt sich möglicherweise eine formale Anforderung erfüllen. Der operative Prozess bleibt jedoch weitgehend unverändert.
Ein höherer Reifegrad entsteht, wenn das System automatisch
- den Geschäftsvorfall erkennt,
- den Empfänger identifiziert,
- das passende Format auswählt,
- erforderliche Zusatzinformationen ergänzt,
- die Rechnung validiert,
- den richtigen Versandkanal bestimmt,
- die Übertragung ausführt,
- Statusmeldungen verarbeitet,
- Fehler eskaliert,
- die Dokumentation archiviert.
Mitarbeitende greifen dann hauptsächlich noch bei Ausnahmen ein. Gerade bei hohen Rechnungsvolumina liegt hierin der wirtschaftliche Nutzen von E-Invoicing. Nicht die XML-Datei selbst spart Kosten, sondern die Reduzierung manueller Tätigkeiten entlang des gesamten Ausgangsrechnungsprozesses.
Fehlerhandling und Monitoring von Anfang an mitdenken
Auch ein hochautomatisierter E-Invoicing-Prozess benötigt ein funktionierendes Fehlerhandling. Eine Rechnung kann beispielsweise abgelehnt werden, weil:
- Pflichtinformationen fehlen,
- die Empfängerkennung falsch ist,
- das Format nicht akzeptiert wird,
- eine Plattform nicht erreichbar ist,
- eine Referenz ungültig ist,
- der Kunde die Rechnung fachlich zurückweist.
Für diese Fälle sollten Unternehmen bereits vor dem Go-live definieren:
- Wie wird ein Fehler erkannt?
- Wo wird der Status angezeigt?
- Wer erhält eine Benachrichtigung?
- Wer ist für die Korrektur verantwortlich?
- Kann die Rechnung nach der Korrektur erneut automatisch versendet werden?
- Wie werden Fehler und Wiederholungsversuche dokumentiert?
Ein automatisierter Versand ohne Monitoring birgt die Gefahr, dass Unternehmen davon ausgehen, eine Rechnung sei erfolgreich zugestellt worden, obwohl sie den Empfänger nie erreicht hat.
Ein professioneller E-Invoicing-Prozess endet deshalb nicht mit dem technischen „Senden“. Er umfasst auch die Überwachung des gesamten Übertragungs- und Bearbeitungsstatus.
Wie sollten Unternehmen die Einführung des E-Rechnungsversands vorbereiten?
Wer künftig E-Rechnungen versenden muss, sollte die Übergangsfrist nicht als Starttermin für das Projekt betrachten. Gerade bei mehreren Gesellschaften, unterschiedlichen ERP-Systemen oder internationalen Geschäftsbeziehungen besteht die Herausforderung nicht darin, lediglich XML-Dateien erzeugen zu können.
Zunächst sollte transparent werden, welche Prozesse tatsächlich betroffen sind. Ein E-Invoicing Readiness Check kann beispielsweise folgende Bereiche untersuchen:
- betroffene Gesellschaften und Länder,
- eingesetzte ERP- und Fakturasysteme,
- Anzahl der jährlich ausgestellten Rechnungen,
- B2B-, B2G- und B2C-Geschäftsvorfälle,
- bestehende Rechnungsformate,
- aktuelle Versandkanäle,
- Sonderfälle und Belegarten,
- Qualität der Kundenstammdaten,
- bestehende EDI- und E-Invoicing-Verbindungen,
- Archivierung,
- Monitoring und Fehlerbehandlung.
Das Ergebnis sollte nicht lediglich eine Liste technischer Anforderungen sein. Unternehmen benötigen ein klares Zielbild dafür, wie eine Rechnung künftig vom ERP-System bis zum Empfänger gelangt und welche Schritte dabei automatisiert werden sollen.
Die Empfehlung aus dem Experteninterview ist entsprechend eindeutig: Die Übergangsfrist sollte nicht als Projektstarttermin verstanden werden, sondern als spätester Zeitraum für die Transformation.
E-Rechnung versenden: Schritt-für-Schritt zur Umsetzung
Für die Einführung hat sich folgendes strukturiertes Vorgehen bewährt:
Schritt 1: Betroffene Geschäftsvorfälle identifizieren
Analysieren Sie zunächst, welche Ausgangsrechnungen heute erstellt werden.
Unterscheiden Sie dabei beispielsweise:
- B2B-Rechnungen,
- B2G-Rechnungen,
- B2C-Rechnungen,
- inländische und grenzüberschreitende Umsätze,
- Standardrechnungen,
- Gutschriften,
- Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen,
- Schlussrechnungen,
- Sammelrechnungen,
- Dauerrechnungen,
- Self-Billing-Szenarien.
Erst auf dieser Grundlage lässt sich bestimmen, welche gesetzlichen und technischen Anforderungen für den jeweiligen Prozess gelten.
Schritt 2: Systeme und Datenquellen erfassen
Anschließend sollte geklärt werden, wo die Rechnungsdaten entstehen.
Bei SAP-Unternehmen reicht es beispielsweise nicht, automatisch davon auszugehen, dass sämtliche Ausgangsrechnungen aus einem einheitlichen SD-Prozess stammen.
Relevant können auch sein:
- FI-Belege,
- Vorsysteme,
- Branchenlösungen,
- externe Fakturierungssysteme,
- manuelle Rechnungsprozesse.
Alle relevanten Quellen müssen im späteren E-Invoicing-Prozess berücksichtigt werden.
Schritt 3: Formate und Versandkanäle definieren
Im nächsten Schritt wird festgelegt, welcher Geschäftspartner welches Format über welchen Kanal erhalten soll.
Mögliche Kombinationen sind beispielsweise:
- XRechnung per E-Mail,
- ZUGFeRD per E-Mail,
- XRechnung über Peppol,
- strukturierte Rechnung über ein Kundenportal,
- Übertragung über einen E-Invoicing-Provider.
Ziel sollte eine regelbasierte Steuerung sein. Mitarbeitende sollten nicht für jede einzelne Rechnung entscheiden müssen, welches Format und welcher Versandkanal erforderlich sind.
Schritt 4: Stammdaten bereinigen
Anschließend müssen die für den Versand benötigten Geschäftspartnerdaten vollständig und strukturiert vorliegen.
Dazu können unter anderem gehören:
- Rechnungsadresse,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- elektronische Empfangsadresse,
- Rechnungs-E-Mail-Adresse,
- Leitweg-ID bei relevanten B2G-Szenarien,
- Netzwerkkennungen,
- Bestell- und Vertragsreferenzen.
Je stärker der Versand automatisiert wird, desto wichtiger wird die Qualität dieser Daten.
Schritt 5: E-Rechnungen erzeugen und validieren
Nun wird die technische Lösung implementiert.
Dabei sollte nicht nur getestet werden, ob eine XML-Datei erzeugt werden kann. Die Rechnung muss auch dem vorgesehenen Format und den fachlichen Geschäftsregeln entsprechen.
Die Validierung sollte möglichst automatisch vor dem Versand stattfinden.
Schritt 6: Versand und Monitoring automatisieren
Nach erfolgreicher Validierung wird die Rechnung über den vorgesehenen Kanal übertragen.
Der Prozess sollte anschließend nachvollziehbar machen:
- Wurde die Rechnung erzeugt?
- War die Validierung erfolgreich?
- Wurde sie versendet?
- Konnte sie zugestellt werden?
- Wurde sie gegebenenfalls abgelehnt?
- Muss ein Mitarbeitender eingreifen?
So entsteht aus einem Dateiexport ein steuerbarer End-to-End-Prozess.
Welche Geschäftsvorfälle sollten vor dem Go-live getestet werden?
Ein häufiger Fehler bei E-Invoicing-Projekten besteht darin, ausschließlich die perfekte Standardrechnung zu testen. Ein realistischer Testkatalog sollte auch diejenigen Belege umfassen, die im Tagesgeschäft Schwierigkeiten verursachen können.
Dazu gehören insbesondere:
- Standardrechnung mit einer Position,
- Rechnung mit mehreren Positionen,
- unterschiedliche Umsatzsteuersätze,
- Rechnung mit Bestellreferenz,
- Rechnung ohne Bestellreferenz,
- Rechnung mit Anlagen,
- Gutschrift,
- Rechnungskorrektur,
- Anzahlungs- und Abschlagsrechnung,
- Schlussrechnung,
- Sammelrechnung,
- Dauerrechnung,
- B2G-Rechnung mit erforderlicher Empfängerreferenz,
- Rechnung an einen Kunden mit abweichendem Versandkanal,
- fehlerhafte beziehungsweise unvollständige Stammdaten.
Zusätzlich sollten bewusst Fehlerfälle provoziert werden.
Was passiert beispielsweise, wenn eine Pflichtinformation fehlt? Was geschieht bei einer ungültigen Empfängerkennung? Wie reagiert das System, wenn die Übertragung fehlschlägt?
Ein guter Test prüft deshalb nicht nur den Happy Path, sondern auch, ob das Unternehmen seine Fehlerprozesse beherrscht.
Warum müssen Finance, Tax und IT gemeinsam planen?
E-Invoicing ist weder ein reines Buchhaltungsprojekt noch ein ausschließlich technisches IT-Projekt. Mehrere Fachbereiche müssen zusammenarbeiten.
Finance kennt beispielsweise:
- Fakturierungsprozesse,
- Belegarten,
- Kundenanforderungen,
- Korrekturprozesse,
- operative Sonderfälle.
Tax bewertet unter anderem:
- umsatzsteuerliche Anforderungen,
- Pflichtangaben,
- Ausnahmen,
- nationale Besonderheiten,
- regulatorische Veränderungen.
Die IT verantwortet beispielsweise:
- ERP-Integration,
- Schnittstellen,
- Datenmodelle,
- Plattformanbindung,
- Berechtigungen,
- Monitoring und technischen Betrieb.
Gerade international kommt häufig noch eine vierte Perspektive hinzu: lokale Fachbereiche beziehungsweise Landesgesellschaften. Ein zentral entwickeltes technisches Konzept kann nur funktionieren, wenn lokale regulatorische und operative Besonderheiten frühzeitig berücksichtigt werden.
Wie müssen versendete E-Rechnungen archiviert werden?
Auch beim E-Rechnungsversand endet der Prozess nicht mit der erfolgreichen Übertragung. E-Rechnungen müssen entsprechend den geltenden Aufbewahrungsvorgaben archiviert werden. Nach den Informationen aus dem Experteninterview ist zumindest der strukturierte Teil der E-Rechnung in seiner ursprünglichen und unversehrten Form aufzubewahren.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig klären:
- Welches Dokument ist das aufzubewahrende Original?
- Wo wird die XML-Datei gespeichert?
- Wie werden hybride Rechnungen behandelt?
- Wie werden Anhänge zugeordnet?
- Wie erfolgt die Verbindung zum ERP-Beleg?
- Werden Versand- und Statusinformationen dokumentiert?
- Wie werden Korrekturen mit ursprünglichen Rechnungen verknüpft?
- Welche Aufbewahrungs- und Löschregeln gelten?
Das Archiv sollte daher nicht erst am Ende des Projekts betrachtet werden. Rechnungserzeugung, Übertragung und Archivierung gehören zu einem durchgängigen Prozess.
Welche KPIs zeigen, ob sich E-Invoicing wirklich lohnt?
Die erfolgreiche Einführung sollte nicht ausschließlich daran gemessen werden, ob das Unternehmen gesetzeskonforme E-Rechnungen versenden kann. Für Finance und IT sind insbesondere operative Kennzahlen interessant.
Mögliche KPIs sind:
- Anteil automatisch erzeugter E-Rechnungen,
- Anteil automatisch versendeter Rechnungen,
- Fehlerquote bei der Validierung,
- Anzahl zurückgewiesener Rechnungen,
- Anteil manueller Eingriffe,
- durchschnittliche Zeit von der Fakturierung bis zum Versand,
- Anzahl unterschiedlicher Versandkanäle,
- Kosten pro Ausgangsrechnung,
- Anteil korrekt gepflegter Empfängerstammdaten.
Besonders aussagekräftig ist die sogenannte Straight-Through-Processing-Quote: Wie viele Rechnungen gelangen vom ERP-Beleg bis zur erfolgreichen Übertragung, ohne dass ein Mensch eingreifen muss?
Diese Kennzahl zeigt besser als die reine Anzahl erzeugter XML-Dateien, wie weit der Ausgangsrechnungsprozess tatsächlich digitalisiert wurde.
Wie entsteht ein Business Case für den E-Rechnungsversand?
Der Business Case sollte nicht ausschließlich auf Lizenz- und Implementierungskosten reduziert werden. Relevant sind auch die Prozesskosten des heutigen Rechnungsversands. Dazu gehören beispielsweise:
- manuelle Dokumentenerstellung,
- manuelles Versenden von Rechnungen,
- Pflege unterschiedlicher Kundenanforderungen,
- Bearbeitung fehlerhafter Rechnungen,
- Rückfragen von Kunden,
- Rechnungskorrekturen,
- Überwachung unterschiedlicher Portale,
- Pflege individueller Schnittstellen.
Dem gegenüber stehen mögliche Vorteile eines automatisierten E-Invoicing-Prozesses:
- weniger manuelle Arbeit,
- geringere Fehlerquote,
- schnellere Rechnungszustellung,
- bessere Nachvollziehbarkeit,
- standardisierte Prozesse,
- geringerer Aufwand bei großen Rechnungsvolumina,
- bessere Skalierbarkeit bei neuen Gesellschaften und Ländern.
Entscheidend ist deshalb nicht die Frage, wie günstig sich eine XML-Datei erzeugen lässt. Die wirtschaftlich relevantere Frage lautet: Wie viel manueller Aufwand kann entlang des gesamten Rechnungsprozesses dauerhaft vermieden werden?
Welche Rolle spielen Monitoring und Fehlerhandling nach dem Go-live?
Ein E-Invoicing-Prozess sollte nicht nach der erfolgreichen Implementierung unbeaufsichtigt laufen. Unternehmen benötigen ein zentrales Monitoring, das technische und fachliche Fehler sichtbar macht.
Dabei sollten beispielsweise folgende Status unterschieden werden können:
- Rechnung erzeugt,
- Validierung erfolgreich,
- Versand gestartet,
- erfolgreich übertragen,
- technisch abgelehnt,
- fachlich zurückgewiesen,
- Korrektur erforderlich.
Zusätzlich müssen Verantwortlichkeiten definiert sein.
Ein technischer Übertragungsfehler gehört möglicherweise zur IT oder zum Plattformbetreiber. Eine fehlende Bestellreferenz muss dagegen eventuell durch Finance oder den Vertrieb geklärt werden. Je genauer Fehler klassifiziert und automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet werden, desto weniger manueller Koordinationsaufwand entsteht.
Wie entwickelt sich der elektronische Rechnungsversand weiter?
Die E-Rechnungspflicht ist kein Endpunkt der Digitalisierung des Rechnungswesens. International entwickeln sich E-Invoicing und steuerliches Reporting zunehmend in Richtung stärker vernetzter und teilweise zeitnaher Meldesysteme.
Für Unternehmen bedeutet das, dass ihre Architektur möglichst flexibel bleiben sollte. Statt für jede neue regulatorische Anforderung eine separate Insellösung einzuführen, sollten insbesondere international tätige Unternehmen prüfen, wie sich
- unterschiedliche Rechnungsformate,
- mehrere ERP-Systeme,
- verschiedene Plattformen,
- nationale Meldeanforderungen,
- Statusinformationen
innerhalb einer skalierbaren Architektur zusammenführen lassen.
Auch künstliche Intelligenz kann künftig unterstützende Aufgaben übernehmen, beispielsweise bei der Fehleranalyse oder Klassifizierung von Ausnahmen. Die strukturierte E-Rechnung selbst benötigt jedoch keine KI, um ausgelesen zu werden: Ihr entscheidender Vorteil besteht gerade darin, dass die Informationen bereits maschinenlesbar vorliegen.
Fazit: E-Rechnung versenden heißt, den gesamten Prozess zu digitalisieren
Eine E-Rechnung zu versenden ist technisch betrachtet keine unlösbare Aufgabe. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, aus vielen einzelnen Rechnungsprozessen einen stabilen, automatisierten und skalierbaren Ablauf zu entwickeln.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur fragen:
„Wie erzeugen wir eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei?“
Entscheidender sind Fragen wie:
- Wo entstehen unsere Rechnungen?
- Welche Geschäftsvorfälle müssen wir abdecken?
- Welcher Kunde benötigt welches Format?
- Über welchen Kanal muss die Rechnung versendet werden?
- Sind unsere Stammdaten vollständig?
- Wie validieren wir die Rechnung?
- Wie erkennen und bearbeiten wir Fehler?
- Wie archivieren wir die relevanten Daten?
- Wie skalieren wir den Prozess auf weitere Gesellschaften und Länder?
Wer diese Fragen frühzeitig beantwortet, kann die E-Rechnungspflicht als Anlass nutzen, historisch gewachsene Ausgangsrechnungsprozesse zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.
Die wichtigste Empfehlung aus dem Experteninterview bringt es auf den Punkt: Unternehmen sollten die Übergangsfrist nicht als Zeitpunkt verstehen, an dem sie mit dem Projekt beginnen. Sie ist der Zeitraum, in dem die Transformation abgeschlossen werden sollte.
Kostenlose Beratung zur E-Rechnung versenden
Sie möchten E-Rechnungen erstellen, versenden, empfangen oder in SAP integrieren? Wir unterstützen Sie bei Prozessanalyse, Validierung und Zielarchitektur.
Mehr Know-how zur E-Rechnung
Erfahren Sie mehr über Standards, Formate und Lösungen für automatisierte Rechnungsprozesse.
Häufig gestellte Fragen zum Versenden von E-Rechnungen
Wer muss eine E-Rechnung versenden?
Grundsätzlich betrifft die Verpflichtung bestimmte B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Allerdings bestehen Übergangsregelungen und Ausnahmen. Deshalb sollte immer der konkrete Geschäftsvorfall geprüft werden.
E-Rechnung versenden – ab wann ist das Pflicht?
Die neuen Regelungen gelten seit 2025, für die Ausstellung bestehen jedoch Übergangsfristen. Für die meisten betroffenen Unternehmen enden diese spätestens mit Ablauf des Jahres 2027. Ab 2028 wird die E-Rechnung für die erfassten inländischen B2B-Umsätze damit grundsätzlich zum Standard.
Kann ich eine E-Rechnung per E-Mail versenden?
Ja. Für den allgemeinen deutschen B2B-Fall schreibt das Umsatzsteuerrecht keinen bestimmten Versandkanal vor. Eine E-Rechnung kann daher grundsätzlich auch per E-Mail übertragen werden. Davon zu unterscheiden sind Geschäftsvorfälle, bei denen besondere Übertragungsanforderungen bestehen.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Ein einfaches PDF ist seit 2025 keine E-Rechnung im Sinne der neuen gesetzlichen Definition. Entscheidend ist ein strukturiertes elektronisches Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung?
Geeignete ZUGFeRD-Versionen und -Profile können die Anforderungen erfüllen. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen diese Anforderungen laut den bereitgestellten Fachinformationen dagegen nicht.
Ist die XRechnung eine E-Rechnung?
Ja. Die XRechnung ist ein in Deutschland etabliertes strukturiertes E-Rechnungsformat und ermöglicht die maschinelle Verarbeitung der enthaltenen Rechnungsinformationen.
Muss ich eine E-Rechnung über Peppol versenden?
Für den allgemeinen deutschen B2B-Fall ist Peppol derzeit nicht zwingend erforderlich. Je nach Rechnungsempfänger, B2G-Szenario oder internationaler Anforderung kann Peppol jedoch relevant sein.
Brauche ich im B2B-Bereich eine Leitweg-ID?
Nein. Die Leitweg-ID ist grundsätzlich ein Thema des elektronischen Rechnungsaustauschs mit öffentlichen Auftraggebern und nicht allgemein für deutsche B2B-Rechnungen erforderlich.
Kann SAP E-Rechnungen versenden?
Ja. SAP unterstützt Prozesse für elektronische Dokumente unter anderem mit SAP Document and Reporting Compliance. Abhängig von der Systemlandschaft können alternativ oder ergänzend externe E-Invoicing-Plattformen eingesetzt werden.
Brauche ich zwingend SAP DRC, um E-Rechnungen aus SAP zu versenden?
Nein. Ob SAP DRC oder eine externe E-Invoicing-Plattform besser geeignet ist, hängt unter anderem von der SAP-Landschaft, den zu unterstützenden Ländern, dem Rechnungsvolumen und der Integrationsstrategie ab.
Kann ich unterschiedlichen Kunden unterschiedliche E-Rechnungsformate senden?
Ja. In der Praxis ist dies häufig erforderlich. Idealerweise werden Empfänger, Format und Versandkanal anhand hinterlegter Regeln automatisch bestimmt.
Können Gutschriften als E-Rechnung versendet werden?
Ja. Gutschriften können ebenfalls unter die E-Rechnungspflicht fallen und müssen dann als eigener Geschäftsvorfall strukturiert elektronisch abgebildet werden.
Sind Sammelrechnungen weiterhin möglich?
Ja. Nach den bereitgestellten Fachinformationen können Sammelrechnungen weiterhin ausgestellt und auch als E-Rechnung umgesetzt werden.
Muss bei einer Dauerrechnung jeden Monat eine neue XML-Datei versendet werden?
Nicht zwingend. Bei Dauerschuldverhältnissen kann unter den Voraussetzungen der Finanzverwaltung eine einmalige E-Rechnung für den ersten Teilleistungszeitraum genügen. Der konkrete Geschäftsvorfall sollte dabei steuerlich geprüft werden.
Muss die XML-Datei einer E-Rechnung archiviert werden?
Ja. Zumindest der strukturierte Bestandteil der E-Rechnung muss in seiner ursprünglichen und unversehrten Form aufbewahrt werden. Die Archivierung sollte deshalb bereits bei der Konzeption des E-Invoicing-Prozesses berücksichtigt werden.